Der Umstand, dass Kai Wegner während des akuten Stromausfalls in Berlin am Samstag privaten Freizeitaktivitäten (Tennisspielen) nachging, weist strukturelle Parallelen zur Ahrtalkatastrophe 2021 auf. Diese Parallelen betreffen weniger individuelle Moralfragen als systemische Defizite politischer Krisenführung.
1. Symbolische Abwesenheit politischer Führung
Wie im Ahrtal entstand auch in Berlin der Eindruck, dass die politische Spitze nicht sichtbar präsent war, als die Lage eskalierte. In Rheinland-Pfalz wurde der damaligen Landesregierung – namentlich Ministerpräsidentin Malu Dreyer – vorgeworfen, zu spät die politische Gesamtverantwortung übernommen zu haben.
In beiden Fällen galt:
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Die operative Gefahrenabwehr lief,
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die politische Führungsverantwortung blieb jedoch kommunikativ und symbolisch unterrepräsentiert.
Gerade in Katastrophenlagen ist Sichtbarkeit keine Eitelkeit, sondern Teil staatlicher Legitimation.
2. Formalismus statt Lageangemessenheit
Sowohl im Ahrtal als auch in Berlin wurde argumentiert, man habe „formal korrekt“ gehandelt:
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Zuständigkeiten lagen bei unteren Behörden,
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technische Einsatzleitungen waren aktiv.
Diese Argumentation verkennt jedoch, dass Katastrophen keine Normalverwaltungsakte sind.
Politische Spitzenämter sind nicht nur rechtsförmige Kontrollinstanzen, sondern Integrations- und Entscheidungszentren, sobald Lage, Dauer und Tragweite eine übergeordnete Steuerung erfordern.
3. Vertrauensschaden durch kommunikative Leerstelle
Im Ahrtal wie in Berlin entstand ein Vertrauensdefizit, weil Bürger den Eindruck hatten,
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allein gelassen zu sein,
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während politische Verantwortungsträger nicht sichtbar Anteil nahmen.
Dieser Vertrauensschaden ist nicht durch spätere Pressekonferenzen reparierbar, sondern prägt dauerhaft die Wahrnehmung staatlicher Handlungsfähigkeit.
Wie sich Bürgermeister oder Ministerpräsidenten in Katastrophenlagen richtig verhalten sollten:
Aus verfassungs-, verwaltungs- und organisationsrechtlicher Sicht lassen sich klare Maßstäbe formulieren, wie politische Spitzen in Katastrophenlagen handeln müssen.
1. Sofortige Präsenz – physisch oder eindeutig dokumentiert
Ein Bürgermeister oder Ministerpräsident muss unverzüglich sichtbar Verantwortung übernehmen:
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persönliche Anwesenheit im Krisenstab oder Einsatzgebiet oder
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nach außen klar kommunizierte ständige Lageführung (keine privaten Parallelaktivitäten).
Nicht erforderlich ist operative Detailarbeit – erforderlich ist unzweifelhafte Führungsübernahme.
2. Frühzeitige politische Zentralisierung
Sobald eine Lage:
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großflächig,
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mehrtägig oder
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systemrelevant ist (KRITIS, Leben, Gesundheit),
muss die politische Spitze:
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die Koordination bündeln,
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Ressourcenkonflikte entscheiden,
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formale Zuständigkeitsgrenzen überschreiten dürfen und müssen.
Katastrophen dulden keinen Föderalismus im Kleinformat.
3. Klare, empathische und regelmäßige Kommunikation
Erforderlich ist:
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eine klare Lageeinschätzung (keine Beschwichtigung),
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erkennbare Anteilnahme,
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feste Kommunikationsintervalle.
Kommunikation ist kein „PR-Element“, sondern Teil der Gefahrenabwehr, weil sie Panik, Gerüchte und Vertrauensverlust verhindert.
4. Gleichbehandlung als Leitprinzip
In der Unterbringung, Versorgung und Unterstützung gilt:
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keine rechtlich erklärbare, aber sozial nicht vermittelbare Ungleichbehandlung,
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besondere Rücksicht auf alte, kranke und schutzlose Personen.
Wer Gleichheit nur formal versteht, verliert Akzeptanz im Ausnahmezustand.
5. Nach der Krise: Verantwortung übernehmen
Ein verantwortungsvoller Amtsinhaber:
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zieht konsequente Lehren,
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benennt strukturelle Fehler offen,
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vermeidet Schuldverschiebung nach unten.
Politische Verantwortung zeigt sich nicht darin, fehlerfrei zu sein, sondern darin, Fehler institutionell folgenreich zu machen.
Fazit:
Die Parallele zwischen Berlin und dem Ahrtal liegt nicht im Ausmaß der Katastrophe, sondern im Verständnis politischer Führung.
Katastrophen sind der Moment, in dem sich entscheidet, ob staatliche Autorität nur verwaltet oder tatsächlich trägt.
Abwesenheit – auch symbolische – ist in solchen Lagen kein privates Detail, sondern ein politischer Fehler mit verfassungsrelevanter Wirkung.