Am 27.1.2026 veröffentlichte der ehemalige Intendant des SWR diesen Beitrag:
Mit dem Zweiten sieht man die Brandmauer nicht
Die Grünen stimmen im Europaparlament mit der AfD gegen das Mercosur-Abkommen. Das ist eine Zäsur. Dem ZDF ist das nicht der Rede wert. Von Peter Voß in der FAZ vom 27.1.2026 – Seite 13.
Der 21. Januar 2026 hat vielleicht das Zeug zu einem historischen Tag – nicht nur, weil Donald Trump in Davos Grön- land quasi auf Eis legte, sondern auch, weil das EU-Parlament das Mercosur- Abkommen kippte; den Ausschlag gaben deutsche Grüne, die ebenso wie die Linke als notorisch unerbittliche Verfechter der Brandmauer mit der AfD gemeinsame Sache machten. Wer sich da- nach im ZDF an „heute“ oder am „heute journal“ orientierte, sah (und hörte) in dieser Hinsicht allerdings nicht besser, sondern tagelang weniger als anderswo, nämlich fast nichts.
Die Brüsseler ZDF-Korrespondentin wusste zu berichten, vor allem Abgeordnete aus Frankreich, Italien und Polen seien gegen das Abkommen gewesen, „andere“ hätten Bedenken wegen feh- lender Rechtssicherheit gehabt. Wer mit wem abstimmte, war nicht der Rede wert; lediglich für die Proteste europäischer Bauern war einmal mehr im Hin- tergrundbericht Zeit. Nur Marietta Slomka merkte am 21. Januar gegenüber Lars Klingbeil an, da hätten ein paar So- zialdemokraten und „viele von rechts, aber auch die Grünen“ gegen Mercosur gestimmt. Im Bericht kam dazu dann nichts mehr.
Erst zwei Tage später griff „heute“ zwar das Thema auf, doch das Verhalten unserer EU-Abgeordneten und die öffentliche Diskussion darüber wurden er- neut ausgespart. Im „heute journal“ wurde die Kritik von Kanzler Merz an den Grünen nachrichtlich zitiert; deren Zusammenspiel mit der AfD wurde nicht erwähnt. Dabei hatte unter ande- rem Cem Özdemir seine Parteifreunde im EU-Parlament dafür hart kritisiert. Der kam dann tatsächlich noch zu Wort, nämlich zu nachtschlafender Zeit: am 24. Januar um 0.20 Uhr im „heute jour- nal update“. Außenminister Johann Wa- dephul, der sich im gleichen Sinne äu- ßerte, schaffte es nicht in die ZDF- Nachrichten. Die „Ehrenrettung“ des Zweiten blieb am Sonntag „Berlin di- rekt“ überlassen. Immerhin: Die Be- richterstattung war klar und deutlich, Andrea Maurer moderierte souverän und schenkte der Grünen Katharina Dröge nichts.
Genügt das, um die, sagen wir, Fahrlässigkeit der aktuellen Redaktionen zu kom- pensieren? Immerhin schien die Brand- mauer im Streit um die richtige Strategie für die Verteidigung unserer Demokratie bisher von zentraler Bedeutung zu sein. Beim Zweiten durfte man daran zweifeln, als sich unversehens die Grünen auf der Sünderbank wiederfanden. Denn nach dem Mercosur-Debakel war dieser Punkt den Hauptnachrichten und dem täglichen Nachrichtenmagazin über fünf Tage hin- weg keine fünf Sekunden wert. Das Wort „Brandmauer“ kam gar nicht erst vor.
Mit dem Zweiten sieht man die Brandmauer nicht – und das ist mehr als ein Tagesfehler
Zur Mercosur-Berichterstattung des ZDF als Indikator eines systemischen Problems im Sinne der BVerwG-Rechtsprechung
1. Anlass und These
Der FAZ-Text (Peter Voß, 27.01.2026) beschreibt eine Auffälligkeit, die juristisch und medienökonomisch nicht als bloßer „redaktioneller Ausrutscher“ abgetan werden sollte: Ein politisch hochrelevanter Vorgang – die mehrheitsentscheidende EuGH-Anrufung zum EU-Mercosur-Abkommen im Europäischen Parlament am 21.01.2026 – wurde in den zentralen ZDF-Nachrichtenformaten nach der Darstellung des Autors tagelang nur randständig und ohne den konfliktentscheidenden Kern berichtet, nämlich die Stimmkonstellation deutscher Grüner zusammen mit Rechtsaußen-Fraktionen einschließlich AfD-naher Kräfte. Parallel wurde der seit Jahren im politischen Diskurs dominierende Begriff „Brandmauer“ in diesen Formaten faktisch nicht aufgegriffen.
Die leitende These unter dem Blickwinkel des Bundesverwaltungsgerichts lautet deshalb:
Es geht nicht um „einmalige Nachlässigkeit“, sondern um den möglichen Nachweis einer strukturellen, wiederkehrenden und systematischen Verzerrung durch Auslassung bei politisch normativ aufgeladenen Themen – und damit um ein systemisches Problem im Sinne der jüngeren BVerwG-Linie zur gerichtlichen Kontrollfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags.
2. Der Sachverhalt: Warum die Mercosur-Abstimmung nicht „irgendeine“ Meldung war
Am 21.01.2026 stimmte das Europäische Parlament knapp dafür, das EU-Mercosur-Abkommen rechtlich durch den EuGH überprüfen zu lassen; dies verzögert die Ratifizierung erheblich.
Die politische Brisanz lag dabei nicht primär in „Bauernprotesten“ oder abstrakten „Rechtsfragen“, sondern im öffentlichen Widerspruch zwischen:
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dem jahrelangen Diskurs über eine strikte Abgrenzung zu AfD-nahen Positionen („Brandmauer“)
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und einer Abstimmungssituation, in der Grüne Stimmen in einer faktischen Überschneidung mit Rechtsaußen-Fraktionen wirkten und innerparteilich kritisiert wurden.
Dass diese Dimension nicht bloß kommentierende „Metaebene“ ist, zeigt die politische Nachwirkung: Es gab öffentliche Kritik aus dem Regierungsumfeld sowie prominente parteiinterne Gegenpositionen.
3. Was genau dem ZDF vorgeworfen wird – und weshalb der Vorwurf strukturell ist
Der FAZ-Beitrag behauptet nicht, das ZDF habe „falsch“ berichtet, sondern entscheidend unvollständig:
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Kerninformation (wer mit wem abstimmte, politische Zäsur „Brandmauer“) wird in Hauptformaten nicht oder nur in Halbsätzen erwähnt.
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Einordnung (Konflikt zwischen normativem Anspruch und faktischer Abstimmungskonstellation) bleibt aus.
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Verlagerung relevanter Stimmen (z. B. Kritik aus der Grünen-Sphäre) in Randzeiten oder Nebenformate.
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Persistenz über mehrere Tage.
Das ist juristisch wichtig: Systemische Defizite zeigen sich typischerweise nicht in Falschzitaten, sondern in wiederkehrenden Mustern der Themensetzung, Gewichtung, Auslassung und Rahmung („agenda setting“ und „framing“). In der öffentlichen Kommunikation ist „Nicht-Berichten“ häufig wirkungsmächtiger als „falsch Berichten“.
4. Rechtsrahmen: Der Programmauftrag als justiziabler Maßstab
4.1 Rundfunkfreiheit und Funktionsauftrag
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird verfassungsrechtlich nicht als beliebiger Medienakteur geschützt, sondern als Institution zur Sicherung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung. Daraus folgt ein Funktionsauftrag (Vielfalt, Ausgewogenheit, Distanz zu staatlicher Meinungsmacht), der programmatisch einzulösen ist.
4.2 Die BVerwG-Zäsur 2025: Programmkontrolle ist nicht ausgeschlossen
Mit Urteil vom 15.10.2025 (BVerwG 6 C 5.24) hat das Bundesverwaltungsgericht die Linie gestärkt, dass Gerichte die Frage nicht pauschal ausblenden dürfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag in Bezug auf Vielfalt und Ausgewogenheit strukturell verfehlt – jedenfalls, wenn dies für die Rechtfertigung der Beitragspflicht relevant wird. (Bundesverwaltungsgericht)
Gleichzeitig betont das Umfeld dieser Entscheidung: Die Hürden sind hoch; erforderlich wäre ein dauerhaftes, strukturelles, systemisches Versagen – nicht die Kritik an einzelnen Beiträgen.
Kernaussage für die vorliegende ZDF-Analyse:
Wer ein „systemisches Problem“ behauptet, muss es gesamtprogrammatisch und über Zeit belegen – aber: Der Maßstab existiert, und er ist nicht rein politisch, sondern rechtlich relevant.
5. Anwendung: Warum der Mercosur-Fall als „Indizbaustein“ taugt – aber allein nicht genügt
Der Mercosur-Komplex kann im juristischen Sinne ein Indiz sein, nicht automatisch der Beweis. Er taugt, weil er:
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klar datierbar ist (Abstimmung 21.01.2026; Folgeberichte in den Tagen danach),
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einen eindeutigen Kernkonflikt enthält (Abstimmungskoalition vs. Brandmauer-Narrativ),
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und eine vergleichbare öffentliche Quellenlage bietet (Berichte anderer Medien; ZDF-eigene Online-Berichterstattung).
Allein beweist er ein systemisches Problem noch nicht, weil das BVerwG gerade Dauerhaftigkeit und Strukturcharakter verlangt.
Aber: Wenn sich dasselbe Muster bei anderen Themen wiederholt (z. B. bei Konstellationen, in denen bestimmte politische Akteure oder Narrative besonders schutzwürdig behandelt werden), verdichtet sich der Befund.
6. Der juristisch belastbare Prüfpfad: Wie man „systemisches Versagen“ im Programm belegt
Wer die BVerwG-Schwelle ernst nimmt, muss weg von Empörung und hin zu Belegmethodik. Praktikabel ist eine mehrstufige Inhalts- und Strukturprüfung:
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Themenpräsenz: Anzahl und Länge der Beiträge (Sekunden/Minuten) in „heute“, „heute journal“, „heute journal update“ über einen definierten Zeitraum.
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Kerninformation: Wird die Abstimmungskoalition (wer stimmte wie) benannt oder substituiert („andere hatten Bedenken“)?
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Konfliktabbildung: Kommen zentrale Gegenpositionen vor (z. B. innerparteiliche Kritik wie Özdemir)? (ZDFheute)
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Rahmung: Wird der Vorgang als „juristische Vorsichtsmaßnahme“ verengt oder als politischer Bruch eingeordnet?
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Vergleichsgruppen: Vergleich zu ähnlichen Fällen (z. B. wenn AfD-Nähe anderen Parteien zugeschrieben wird): gleiche/ungleiche Gewichtung.
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Zeitliche Platzierung: Hauptausgaben vs. Randformate/Spätzeiten (Reichweitenrelevanz).
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Wiederholungsmuster: mindestens über mehrere, thematisch verschiedene Fallgruppen.
Erst eine solche kumulative Analyse kann den Schritt vom „Einzelfall“ zur systemischen Struktur tragen.
7. Medienökonomische Einordnung: Warum Auslassung ein struktureller Fehlanreiz sein kann
Das öffentlich-rechtliche Nachrichtenangebot steht unter Mehrfachdruck:
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Legitimationsdruck (Beitragspflicht, Akzeptanz, politische Dauerfeuer-Kritik),
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Reputationsrisiko (Vorwurf der „Parteilichkeit“),
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Formatlogik (kurze Sendezeit, Story-Priorisierung),
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Binnenanreize (Konfliktvermeidung mit „Publikumsnormen“ und redaktionellen Leitbildern).
Genau daraus kann ein Fehlanreiz entstehen: nicht die falsche Behauptung, sondern die risikoarme Auslassung. Im Ergebnis wird die Berichterstattung nicht offen parteilich, sondern selektiv unvollständig – und das ist in der demokratischen Wirkung häufig gravierender, weil der Zuschauer nicht merkt, was fehlt.
Wenn der FAZ-Befund zutrifft, wäre die „Brandmauer“-Dimension gerade der Teil, der konfliktträchtig ist – und damit der Teil, der in einer konfliktvermeidenden Redaktionskultur am ehesten „herausfällt“.
8. Konsequenzen: Was folgt daraus praktisch?
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Programmbeschwerde mit präzisem Tatsachengerüst (Datum, Sendung, Timestamp, fehlende Kerninformation, Vergleichsbeiträge).
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Gremienadressierung (Fernsehrat/Verwaltungsrat-Strukturen sind der Ort, an dem „systemische“ Mängel behauptet werden müssen, bevor Gerichte überhaupt eine belastbare Tatsachenbasis sehen).
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Gerichtsverwertbarkeit: Wer den BVerwG-Pfad gehen will, braucht Material, das „über zwei Jahre“ bzw. jedenfalls über längere Zeiträume strukturelle Muster plausibilisiert (die Schwelle ist hoch, aber nicht leer).
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Öffentliche Transparenzforderung: Veröffentlichung von internen Auswertungen zu Programmbeschwerden, Kriterien der Themengewichtung, Redaktionsrichtlinien zur Konflikteinordnung.
9. Schluss: Der Kern des Vorwurfs ist nicht „Parteilichkeit“, sondern Funktionsuntauglichkeit durch Weglassen
Der stärkste Vorwurf im Sinne des BVerwG ist nicht: „Das ZDF lügt“, sondern:
Das ZDF erfüllt in politisch konfliktiven Lagen den Funktionsauftrag nicht zuverlässig, weil es den entscheidenden Konfliktkern wiederkehrend nicht sichtbar macht.
Der Mercosur-Fall ist dafür ein gutes Prüfstück, weil er in einer demokratischen Öffentlichkeit gerade die Frage berührt, ob politisch hochaufgeladene Selbstbeschreibungen („Brandmauer“) dann konsequent berichtet werden, wenn sie sich in der Praxis als brüchig erweisen.
Wenn diese Bruchstellen regelmäßig aus Hauptformaten herausgehalten werden, entsteht – juristisch gesprochen – kein „einzelner Fehler“, sondern ein systemischer Informationsmangel mit Relevanz für die rundfunkrechtliche Legitimation.