August 29, 2025

Parteipolitiker vs. Staatsmann: Das Fairnessabkommen als Absage an politische Streitkultur

Ein Parteipolitiker richtet sein Handeln nach den unmittelbaren Interessen seiner Partei, taktischen Erwägungen und Zielgruppenmobilisierung aus – häufig mit Blick auf Wahlzyklen. Ein Staatsmann hingegen orientiert sich an langfristigen Zielen, dem Gemeinwohl und der Verantwortung gegenüber der Gesamtgesellschaft – auch wenn dies kurzfristige Stimmenverluste oder unangenehme Wahrheiten bedeutet.


Hintergrund und Inhalt der Vereinbarung

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. In Köln haben auf Initiative des Vereins Kölner Runder Tisch für Integration sieben Parteien – CDU, SPD, FDP, Grüne, Linke, Die Partei und Volt – ein Fairness-Abkommen unterzeichnet.

Die zentralen Verpflichtungen umfassen:

  • Aktive Haltung gegen Rassismus und Antisemitismus sowie generell für Toleranz und ein friedliches Miteinander.

  • Verzicht auf die Instrumentalisierung des Themas Migration, insbesondere sollen Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete nicht als Sündenböcke für Entwicklungen wie Arbeitslosigkeit oder innere Unsicherheit dargestellt werden.

  • Zivilgesellschaftliche Kontrolle: Verstöße können gemeldet werden; Ombudsleute der katholischen und evangelischen Kirche prüfen die Fälle und fordern Transparenz und Änderungen bei Formulierungen .

  • Das Abkommen gilt temporär – bis zum 28. September 2025.

Bemerkenswert: die AfD wurde bewusst ausgeschlossen, da sie laut Initiatoren “vom Grundsatzprogramm her das Gegenteil” vertritt, wofür das Abkommen steht. Die AfD kritisierte die Maßnahme als Unterdrückung von Debatten und “kontrollierte Demokratie”


In einer funktionierenden Demokratie ist der offene politische Streit ein zentrales Prinzip: Bürgerinnen und Bürger sollen erkennen können, wofür Parteien stehen, welche Lösungen sie anbieten – insbesondere zu gesellschaftlich relevanten, auch kontroversen Themen.

Das Fairnessabkommen reglementiert den Diskurs über Migration in einem Maße, das inhaltliche Auseinandersetzungen erschwert:

  • Migration darf nicht in Verbindung mit negativen Entwicklungen gebracht werden.

  • Die Ombudsleute haben die Deutungshoheit über „unangemessene“ Aussagen.

  • Der Ausschluss der AfD aus dem Diskurs wird nicht nur praktiziert, sondern formalisiert.

Staatsmännisch betrachtet müsste die Politik Probleme benennen, analysieren und Lösungswege vorschlagen, ohne in populistische Schuldzuweisungen zu verfallen. Dieses Prinzip wird unter dem Mantel der Fairness ausgehöhlt.


Die Realität der Bürger: Migration als Alltagserfahrung

Migration ist kein abstraktes Thema. Für viele Menschen in Ballungszentren wie Köln ist sie Teil der Lebensrealität – im Wohnviertel, in der Schule, auf Ämtern, in Freibädern oder bei der Frage nach innerer Sicherheit.

Indem die Vereinbarung jede kritische Verbindung von Migration und gesellschaftlichen Herausforderungen moralisch entwertet, wird der Eindruck erweckt, dass etablierte Parteien sich weigern, Probleme offen anzusprechen.

Das birgt mehrere Risiken:

  • Politikverdrossenheit: Wenn die Lebensrealität nicht mehr abgebildet wird, fühlen sich Menschen nicht repräsentiert.

  • Radikalisierung: Wer keine Sprache für seine Erfahrungen findet, wendet sich Parteien zu, die versprechen, „auszusprechen, was andere verschweigen“.

  • Stärkung der AfD: Diese wird zur einzigen politischen Kraft, die sich scheinbar unerschrocken den Problemen widmet – ob konstruktiv oder nicht.

Der Politikwissenschaftler Heinz Theisen nennt dies den Effekt der „diskursiven Selbstentmachtung“: Wenn demokratische Parteien ein Thema meiden, „kapitulieren sie symbolisch vor denen, die es besetzen“.


Von der Zivilgesellschaft zur Meinungszensur?

Die Rolle der Ombudsleute, insbesondere aus kirchlichen Kreisen, ist ambivalent:

  • Einerseits steht sie für einen Versuch, Moral in den Diskurs einzubringen.

  • Andererseits wirken die Mechanismen wie ein quasi-zensorisches Korrektiv – ohne demokratische Legitimation, ohne parlamentarische Kontrolle.

In einem staatsmännischen Verständnis wäre es die Aufgabe der Parteien selbst, Redlichkeit und Respekt in ihren Diskursen zu wahren – nicht, sich einem externen Moralkodex unterwerfen zu müssen.


Unbeabsichtigte Wirkung: Die AfD als „letzte Stimme der Realität“?

Das Fairnessabkommen dürfte unbeabsichtigt genau das Narrativ der AfD stärken:

„Nur wir sprechen die Wahrheit aus – alle anderen ducken sich weg.“

  • In diesem Sinne wird das Abkommen zu einem PR-Geschenk für die AfD, die sich als einzig „mutige“ Partei inszenieren kann.

  • Die Tabuisierung des Migrationsthemas verstärkt deren Monopolstellung in genau diesem Feld.

Ein staatsmännisches Verhalten hätte bedeutet, den demokratischen Streit zu führen, statt ihn zu verhindern – und dem Bürger differenzierte, nicht populistische Lösungen anzubieten.


Zwischen Fürsorge und Selbstentmündigung

Das Kölner Fairnessabkommen ist Ausdruck einer gut gemeinten politischen Hygiene – es will verhindern, dass der Wahlkampf in Ressentiments abgleitet. Doch in seiner Ausgestaltung wird es selbst zum demokratietheoretischen Problem:

  • Es reduziert die Offenheit politischer Debatten.

  • Es filtert Realitätserfahrungen.

  • Es delegitimiert differenzierte, aber kritische Aussagen.

  • Es verschiebt die politische Diskussion in Richtung der Ränder.

Ein Staatsmann würde nicht vermeiden, heikle Themen anzusprechen. Er würde sie offen, differenziert und empathisch verhandeln – im Vertrauen auf die Mündigkeit der Bürger.
Ein Parteipolitiker hingegen könnte versucht sein, Wahlkämpfe zu entemotionalisieren, um die eigene Botschaft ungestört zu senden und Konflikte zu vermeiden.

Die Gefahr ist: Wer Konflikte scheut, überlässt sie jenen, die sie instrumentalisieren.

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