November 9, 2023

300.000 Euro für ein Landtagsmobil

Ein Landtagsmobil soll den Schleswig-Holsteinern die Demokratie erklären

Für 300.000,- Euro wollen in 2024 Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages durch das Land fahren, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Man will einen direkten Austausch bei den Menschen vor Ort und nicht nur im Parlament – so wird die Landtagspräsidentin in der KN am 9.11.2023 zitiert. „Das Mobil soll möglichst niedrigschwellig die Arbeit des Landtages vorstellen“, heißt es weiter. Der Steuerzahlerbund kritisiert das Vorhaben vor dem Hintergrund von Einsparbeschlüssen.

Was machen eigentlich Parteien und Abeordnete, wenn man auf Steuerzahlerkosten ein „Demokratie-Mobil“ in die einzelnen Wahlkreise und örtlichen Parteiverbände meint schicken zu müssen?

 

Parteien wirken nach dem Grundgesetz – Art. 21 – bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie haben eine Mittlerfunktion zwischen Staat und Gesellschaft und eine unmittelbare Funktion für die Erhaltung der Demokratie und des Rechtsstaates. Mandatsträger im Rahmen demokratischer Prozesse haben zusätzlich eine Erklär- und Informationsverpflichtung in ihren Wahlkreisen, für die sie mittelbar oder unmittelbar ein Mandat erhalten haben. So sollte es funktionieren.

Warum gibt dann der Landtag 300.000 Euro für ein Landtagsmobil aus, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen? Wozu betreibt der Landtag Hochglanzbroschüren zur Selbstdarstellung von Abgeordneten – die jeder Bürger kostenlos beziehen kann?

Derartige Maßnahmen ließen sich nur erklären, wenn man seitens des Landtages zu der Überzeugung gekommen wäre, daß Parteien und Mandatsträger ihre politischen und demokratisch erteilten Aufgaben nicht wahrnehmen.

Gleichzeitig versuchen alle Parteien mit einer neuen Gesetzesinitiative in Berlin sich ein Gesamtvolumen von ca. 190 Mio Euro pro Jahr zur Eigenfinanzierung zu organisieren. Geld, das sie für die politische Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 GG scheinbar nicht ausreichend einsetzen, sonst würde der Landtag in Schleswig-Holstein nicht zusätzlich 300.000 Euro für eine „Demokratie-Mobil“ einsetzen wollen.

Eine „PR-Offensive“ des Parlaments ist eine demokratische Bankrotterklärung für die Arbeit des Landtages und jedes einzelnen Mandatsträgers. Ein Abgeordneter in Schleswig-Holstein bekommt zur Zeit 9.509,- Euro Abgeordnetenentschädigung. Dies sollte ausreichen, damit Mandatsträger dem Informationsbedürfnis der Bürger gerecht werden. Für den Rest sind die Parteien zu verpflichten, die dafür ca.190 Mio. Euro im Jahr haben wollen.

Ein konstruktiver Beitrag für das Vertrauen der Bürger in Demokratie und Rechtsstaat jenseits der Profilierungsvorstellungen von Politik ist das Landtagsmobil gewiß nicht.

Wegwerf-Schublade auf – Landtagsmobil rein – Wegwerf-Schublade zu.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner