Die Positionen im Überblick
a) JU
- Auf dem „Deutschlandtag“ der JU im südbadischen Rust stellte JU-Bundesvorsitzender Johannes Winkel fest, dass das geplante Rentenpaket in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sei.
- Es wird eine Mehrkostenbelastung von ca. 120 Milliarden Euro über den Koalitionsvertrag hinaus genannt („… dieses Rentenpaket mit den Folgekosten von 120 Milliarden Euro … das darf auf keinen Fall so kommen.“)
- Forderungen der JU:
- Die Rentenbeiträge dürfen in der laufenden Legislaturperiode nicht steigen.
- Das Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
- Die JU richtet sich gegen eine Umsetzung ohne substanzielle Änderungen und sieht ihre Zustimmung im Bundestag als nicht gesichert an.
b) Junge Gruppe der CDU/CSU-Fraktion
- Diese Fraktion jüngerer Abgeordneter lehnt das Paket in seiner aktuellen Ausgestaltung ebenfalls ab und droht mit einem Verweigerungsstandpunkt im Bundestag.
- Kritikpunkte:
- Eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % bis über 2031 hinaus sei nicht im Koalitionsvertrag enthalten und führe zu erheblichen Mehrkosten (zwischen 2032–2040 über 115 Mrd. €) laut internen Papieren.
- Generationengerechtigkeit: Junge Generationen würden überproportional belastet.
Ökonomische/quantitative Analyse
- Ausgangszahl: Mehrkosten von ca. 120 Mrd. € über den Koalitionsvertrag hinaus werden von JU und Junge Gruppe genannt.
- Bei den 115 Mrd. € (zwischen 2032–2040) handelt es sich um eine interne Kalkulation der Jungen Gruppe, wonach das erhöhte Rentenniveau (48 %) – über die bisherige Vereinbarung hinaus – zu dieser Belastung führe.
- Hinweis: Es liegen keine öffentlich verfügbaren detaillierten Legislativ-Tabellen vor, die exakt belegen, wie sich die 120 Mrd. € verteilen (z. B. auf Beiträge, Steuerzuschüsse, Demographieeffekte).
- Rechenbeispiel (rekonstruiert, fiktiv):
- Angenommen die Mehrkosten von 120 Mrd. € erstrecken sich über z. B. 10 Jahre: dann jährliche Zusatzbelastung ≈ 12 Mrd. € pro Jahr.
- Würde diese Belastung zu 50 % durch steigende Beiträge abgefangen, käme eine Beitragserhöhung von … nehmen wir an 20 Mio Beitragszahlende, so pro Kopf Mehrbelastung ≈ 12 000 Mio € / 20 Mio = 600 € pro Jahr bzw. 50 € pro Monat. Hinweis: reine Modellrechnung, keine offizielle Angabe.
- Falls statt Beiträge Steuerzuschüsse erhöht würden, würde dies die Staatsfinanzierung belasten und ggf. den Generationenvertrag weiter strapazieren.
- Ihre Forderung nach keinem Beitragssatzanstieg in der laufenden Legislaturperiode impliziert, dass sie steigende Beiträge vermeiden möchten – damit verbleiben entweder Steuerzuschüsse oder Leistungsausweitungen als mögliche Mittel zur Finanzierung. -> Finanzierungslücke laut ihrer Auffassung entsteht.
Einordnung
- Das Rentenpaket würde eine Verpflichtung der Solidargemeinschaft begründen, das Rentenniveau dauerhaft (oder zumindest länger als bisher geplant) bei ca. 48 % zu stabilisieren.
- Aus Sicht der JU/Jungen Gruppe verstösst dies gegen das Prinzip der fiskalischen Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit.
- Politisch relevant: Wenn die Junge Gruppe mit ihren rund 18 Abgeordneten unter 35 Jahren geschlossen gegen das Paket stimmen würde, könnte die Regierungsmehrheit im Bundestag gefährdet sein.
- Juristische Relevanz: Möglich ist die Inanspruchnahme des Haushaltvorbehalts bzw. die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Generationen- sowie Nachhaltigkeitsprinzip in der Verfassung (z. B. Art. 14, 20 GG i. V. m. generationsgerechter Sozialpolitik). Allerdings: Keine unmittelbare verfassungsrechtliche Blockade absehbar – aber politisch hochbrisant.
Die Junge Union Deutschlands (JU) schlägt im Rahmen ihrer Kritik am aktuellen Rentenpaket der Bundesregierung mehrere alternative Leitlinien und konkrete Reformvorschläge vor.
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Moratorium für Beitragssätze
Die JU fordert, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Erhöhung der Beitragssätze zur Renten- und Sozialversicherung erfolgt: „Beiträge sollen also nicht mehr steigen dürfen.“
Mittelfristig strebt sie eine Begrenzung der Sozialbeiträge auf max. 40 % des Bruttolohns an. -
Koppelung des Regel-Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung
Ab 2031 soll nach JU-Vorgabe bei einer Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung um 1 Jahr das gesetzliche Renteneintrittsalter automatisch um 9 Monate steigen. Härtefallregelungen für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer sollen gelten. -
Begrenzung des stabilisierten Rentenniveaus
Die JU akzeptiert laut ihrem Beschluss, dass das Rentenniveau bis 2031 auf etwa 48 % stabilisiert wird, lehnt aber eine darüber hinausgehende Festschreibung ab („darf nur bis 2031 gelten“) – da für sie zusätzliche Folgekosten entstehen würden. -
Strukturelle Reformen der Sozial- und Gesundheitsversicherung
Parallel zur Rentenreform fordert die JU tiefgreifende Strukturreformen in der Kranken- und Pflegeversicherung. -
Generationengerechtigkeit („Enkelfähigkeit“) als Leitprinzip
Die JU stellt in ihren Forderungen eine verbindliche Maßgabe auf, wonach die junge Generation nicht überproportional belastet werden darf – insbesondere nicht durch Kosten, die heute beschlossen werden und morgen zu Beitrags- oder Steuerbelastungen für junge Arbeitnehmer führen.
Juristische und ökonomische Implikationen
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Durch das Moratorium für Beitragssätze bleibt die Finanzierungslücke entweder über steuerliche Zuschüsse oder über Leistungsanpassungen offen – eine bewusste Entscheidung der JU, die Beitragsbelastung fix zu begrenzen, was fiskalisch erhebliche Einschnitte bedeuten könnte.
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Die automatische Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung führt zu einer dynamischen Anpassung, die dem demographischen Wandel Rechnung trägt und damit auf Nachhaltigkeit abzielt.
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Die Begrenzung der Rentenniveau-Stabilisierung bis 2031 minimiert nach Ansicht der JU zusätzliche Kosten, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen – konkret nennen sie Mehrkosten von ca. 118–120 Mrd. €.
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Der Fokus auf Generationengerechtigkeit adressiert sowohl verfassungs- als auch sozialpolitische Fragestellungen: Zentral sind hier das generationsübergreifende Solidaritätsprinzip sowie die finanzielle Tragfähigkeit des Systems über Zeit.
Tabellarische Gegenüberstellung: Regierungsentwurf vs. JU-Alternativen
| Regierungsentwurf (Rentenpaket III / Stabilisierung) | Vorschläge der Jungen Union & Jungen Gruppe | Ökonomische/Juristische Bewertung |
|---|---|---|
| Stabilisierung Rentenniveau bei 48 % bis mindestens 2035 | Stabilisierung nur bis 2031, darüber hinaus keine Verpflichtung | Verlängerung bis 2035 verursacht laut JU ≈ 115–120 Mrd. € Mehrkosten; rechtlich: Haushaltsspielräume künftiger Parlamente werden stark eingeengt. |
| Kein automatischer Anstieg des Renteneintrittsalters | Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung (1 Jahr mehr Lebenserwartung = + 9 Monate Rentenalter) | Reduziert langfristig Beitragssatzanstiege um 1–1,5 Prozentpunkte. Erhöht die Nachhaltigkeit des Generationenvertrags. |
| Beitragssatzanstieg bis 2035 politisch nicht ausgeschlossen | Moratorium: In der laufenden Legislaturperiode keine Beitragserhöhungen; langfristig Obergrenze 40 % Gesamtsozialbeiträge | Juristisch möglich, aber finanziell erzwingt dies Leistungsanpassungen oder Steuerzuschüsse. Geringere Lohnnebenkosten stärken Arbeitsmarkt. |
| Hohe Steuerzuschüsse zur Rentenkasse (steigend ab 2028) | Ausgabenbegrenzung statt Zuschusserhöhung; effektive Ausgabenkontrolle | Staatshaushalt müsste entlastet werden; verfassungsrechtlich relevant wegen Schuldenbremse und Nachhaltigkeitsprinzip. |
| Keine systematische Strukturreform im Paket enthalten | Strukturreformen in Kranken- und Pflegeversicherung, um Soziallasten gesamt zu begrenzen | Adressiert den Gesamtmittelbedarf: Die Rentenfinanzierung hängt mittelbar an den Sozialabgaben insgesamt. |
| Rentenpaket setzt stark auf Demographie-Dämpfungsfaktor und Zuschüsse | Dynamische Reform statt statischer Zuschüsse | Langfristige Wirkung: nachhaltige Sicherung der 20-30-jährigen Beitragszahler ohne Überlastung |
Verfassungsrechtliche Würdigung
Regierungsentwurf
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Fixierung des Rentenniveaus bei 48 % bis mindestens 2035.
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Ökonomisch: ca. 115–120 Mrd. Euro Mehrkosten (Schätzung der Jungen Gruppe).
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Diese Kosten würden maßgeblich künftige Haushalte belasten.
Verfassungsrechtliche Bewertung
Das BVerfG hat im Klima-Urteil 2021 klargestellt:
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Der Gesetzgeber darf nicht durch heutige politische Festlegungen die zukünftige Generation unverhältnismäßig belasten.
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Zitat: „Intertemporale Freiheitssicherung“ verlangt einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen.
Folge: Eine langfristige Rentenniveausicherung ohne strukturelle Gegenfinanzierung kann
→ gegen das Nachhaltigkeits- und Generationengerechtigkeitsprinzip verstoßen,
ohne zwingend verfassungswidrig zu sein.
Aber: Es besteht ein erhebliches Normenkontrollrisiko, wenn die Belastungen einseitig in die Zukunft verschoben werden.