November 16, 2025

Haben JU und junge Gruppe der CDU/CSU-Fraktion mit der Rentendebatte recht?


Die Positionen im Überblick

a) JU

  • Auf dem „Deutschlandtag“ der JU im südbadischen Rust stellte JU-Bundesvorsitzender Johannes Winkel fest, dass das geplante Rentenpaket in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sei.
  • Es wird eine Mehrkostenbelastung von ca. 120 Milliarden Euro über den Koalitionsvertrag hinaus genannt („… dieses Rentenpaket mit den Folgekosten von 120 Milliarden Euro … das darf auf keinen Fall so kommen.“)
  • Forderungen der JU:
    • Die Rentenbeiträge dürfen in der laufenden Legislaturperiode nicht steigen.
    • Das Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Die JU richtet sich gegen eine Umsetzung ohne substanzielle Änderungen und sieht ihre Zustimmung im Bundestag als nicht gesichert an.

b) Junge Gruppe der CDU/CSU-Fraktion

  • Diese Fraktion jüngerer Abgeordneter lehnt das Paket in seiner aktuellen Ausgestaltung ebenfalls ab und droht mit einem Verweigerungsstandpunkt im Bundestag.
  • Kritikpunkte:
    • Eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 % bis über 2031 hinaus sei nicht im Koalitionsvertrag enthalten und führe zu erheblichen Mehrkosten (zwischen 2032–2040 über 115 Mrd. €) laut internen Papieren.
    • Generationengerechtigkeit: Junge Generationen würden überproportional belastet.

Ökonomische/quantitative Analyse

  • Ausgangszahl: Mehrkosten von ca. 120 Mrd. € über den Koalitionsvertrag hinaus werden von JU und Junge Gruppe genannt.
  • Bei den 115 Mrd. € (zwischen 2032–2040) handelt es sich um eine interne Kalkulation der Jungen Gruppe, wonach das erhöhte Rentenniveau (48 %) – über die bisherige Vereinbarung hinaus – zu dieser Belastung führe.
  • Hinweis: Es liegen keine öffentlich verfügbaren detaillierten Legislativ-Tabellen vor, die exakt belegen, wie sich die 120 Mrd. € verteilen (z. B. auf Beiträge, Steuerzuschüsse, Demographieeffekte).
  • Rechenbeispiel (rekonstruiert, fiktiv):
    • Angenommen die Mehrkosten von 120 Mrd. € erstrecken sich über z. B. 10 Jahre: dann jährliche Zusatzbelastung ≈ 12 Mrd. € pro Jahr.
    • Würde diese Belastung zu 50 % durch steigende Beiträge abgefangen, käme eine Beitragserhöhung von … nehmen wir an 20 Mio Beitragszahlende, so pro Kopf Mehrbelastung ≈ 12 000 Mio € / 20 Mio = 600 € pro Jahr bzw. 50 € pro Monat. Hinweis: reine Modellrechnung, keine offizielle Angabe.
    • Falls statt Beiträge Steuerzuschüsse erhöht würden, würde dies die Staatsfinanzierung belasten und ggf. den Generationenvertrag weiter strapazieren.
  • Ihre Forderung nach keinem Beitragssatzanstieg in der laufenden Legislaturperiode impliziert, dass sie steigende Beiträge vermeiden möchten – damit verbleiben entweder Steuerzuschüsse oder Leistungsausweitungen als mögliche Mittel zur Finanzierung. -> Finanzierungslücke laut ihrer Auffassung entsteht.

Einordnung

  • Das Rentenpaket würde eine Verpflichtung der Solidargemeinschaft begründen, das Rentenniveau dauerhaft (oder zumindest länger als bisher geplant) bei ca. 48 % zu stabilisieren.
  • Aus Sicht der JU/Jungen Gruppe verstösst dies gegen das Prinzip der fiskalischen Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit.
  • Politisch relevant: Wenn die Junge Gruppe mit ihren rund 18 Abgeordneten unter 35 Jahren geschlossen gegen das Paket stimmen würde, könnte die Regierungsmehrheit im Bundestag gefährdet sein.
  • Juristische Relevanz: Möglich ist die Inanspruchnahme des Haushaltvorbehalts bzw. die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Generationen- sowie Nachhaltigkeitsprinzip in der Verfassung (z. B. Art. 14, 20 GG i. V. m. generationsgerechter Sozialpolitik). Allerdings: Keine unmittelbare verfassungsrechtliche Blockade absehbar – aber politisch hochbrisant.

Die Junge Union Deutschlands (JU) schlägt im Rahmen ihrer Kritik am aktuellen Rentenpaket der Bundesregierung mehrere alternative Leitlinien und konkrete Reformvorschläge vor.

  1. Moratorium für Beitragssätze
    Die JU fordert, dass in der laufenden Legislaturperiode keine Erhöhung der Beitragssätze zur Renten- und Sozialversicherung erfolgt: „Beiträge sollen also nicht mehr steigen dürfen.“ 
    Mittelfristig strebt sie eine Begrenzung der Sozialbeiträge auf max. 40 % des Bruttolohns an. 

  2. Koppelung des Regel-Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung
    Ab 2031 soll nach JU-Vorgabe bei einer Zunahme der durchschnittlichen Lebenserwartung um 1 Jahr das gesetzliche Renteneintrittsalter automatisch um 9 Monate steigen. Härtefallregelungen für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer sollen gelten. 

  3. Begrenzung des stabilisierten Rentenniveaus
    Die JU akzeptiert laut ihrem Beschluss, dass das Rentenniveau bis 2031 auf etwa 48 % stabilisiert wird, lehnt aber eine darüber hinausgehende Festschreibung ab („darf nur bis 2031 gelten“) – da für sie zusätzliche Folgekosten entstehen würden. 

  4. Strukturelle Reformen der Sozial- und Gesundheitsversicherung
    Parallel zur Rentenreform fordert die JU tiefgreifende Strukturreformen in der Kranken- und Pflegeversicherung. 

  5. Generationengerechtigkeit („Enkelfähigkeit“) als Leitprinzip
    Die JU stellt in ihren Forderungen eine verbindliche Maßgabe auf, wonach die junge Generation nicht überproportional belastet werden darf – insbesondere nicht durch Kosten, die heute beschlossen werden und morgen zu Beitrags- oder Steuerbelastungen für junge Arbeitnehmer führen. 


Juristische und ökonomische Implikationen

  • Durch das Moratorium für Beitragssätze bleibt die Finanzierungslücke entweder über steuerliche Zuschüsse oder über Leistungsanpassungen offen – eine bewusste Entscheidung der JU, die Beitragsbelastung fix zu begrenzen, was fiskalisch erhebliche Einschnitte bedeuten könnte.

  • Die automatische Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung führt zu einer dynamischen Anpassung, die dem demographischen Wandel Rechnung trägt und damit auf Nachhaltigkeit abzielt.

  • Die Begrenzung der Rentenniveau-Stabilisierung bis 2031 minimiert nach Ansicht der JU zusätzliche Kosten, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen – konkret nennen sie Mehrkosten von ca. 118–120 Mrd. €.

  • Der Fokus auf Generationengerechtigkeit adressiert sowohl verfassungs- als auch sozialpolitische Fragestellungen: Zentral sind hier das generationsübergreifende Solidaritätsprinzip sowie die finanzielle Tragfähigkeit des Systems über Zeit.


Tabellarische Gegenüberstellung: Regierungsentwurf vs. JU-Alternativen

Regierungsentwurf (Rentenpaket III / Stabilisierung) Vorschläge der Jungen Union & Jungen Gruppe Ökonomische/Juristische Bewertung
Stabilisierung Rentenniveau bei 48 % bis mindestens 2035 Stabilisierung nur bis 2031, darüber hinaus keine Verpflichtung Verlängerung bis 2035 verursacht laut JU ≈ 115–120 Mrd. € Mehrkosten; rechtlich: Haushaltsspielräume künftiger Parlamente werden stark eingeengt.
Kein automatischer Anstieg des Renteneintrittsalters Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung (1 Jahr mehr Lebenserwartung = + 9 Monate Rentenalter) Reduziert langfristig Beitragssatzanstiege um 1–1,5 Prozentpunkte. Erhöht die Nachhaltigkeit des Generationenvertrags.
Beitragssatzanstieg bis 2035 politisch nicht ausgeschlossen Moratorium: In der laufenden Legislaturperiode keine Beitragserhöhungen; langfristig Obergrenze 40 % Gesamtsozialbeiträge Juristisch möglich, aber finanziell erzwingt dies Leistungsanpassungen oder Steuerzuschüsse. Geringere Lohnnebenkosten stärken Arbeitsmarkt.
Hohe Steuerzuschüsse zur Rentenkasse (steigend ab 2028) Ausgabenbegrenzung statt Zuschusserhöhung; effektive Ausgabenkontrolle Staatshaushalt müsste entlastet werden; verfassungsrechtlich relevant wegen Schuldenbremse und Nachhaltigkeitsprinzip.
Keine systematische Strukturreform im Paket enthalten Strukturreformen in Kranken- und Pflegeversicherung, um Soziallasten gesamt zu begrenzen Adressiert den Gesamtmittelbedarf: Die Rentenfinanzierung hängt mittelbar an den Sozialabgaben insgesamt.
Rentenpaket setzt stark auf Demographie-Dämpfungsfaktor und Zuschüsse Dynamische Reform statt statischer Zuschüsse Langfristige Wirkung: nachhaltige Sicherung der 20-30-jährigen Beitragszahler ohne Überlastung

 

 

Verfassungsrechtliche Würdigung

Regierungsentwurf

  • Fixierung des Rentenniveaus bei 48 % bis mindestens 2035.

  • Ökonomisch: ca. 115–120 Mrd. Euro Mehrkosten (Schätzung der Jungen Gruppe).

  • Diese Kosten würden maßgeblich künftige Haushalte belasten.

Verfassungsrechtliche Bewertung

Das BVerfG hat im Klima-Urteil 2021 klargestellt:

  • Der Gesetzgeber darf nicht durch heutige politische Festlegungen die zukünftige Generation unverhältnismäßig belasten.

  • Zitat: „Intertemporale Freiheitssicherung“ verlangt einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen.

Folge: Eine langfristige Rentenniveausicherung ohne strukturelle Gegenfinanzierung kann
gegen das Nachhaltigkeits- und Generationengerechtigkeitsprinzip verstoßen,
ohne zwingend verfassungswidrig zu sein.
Aber: Es besteht ein erhebliches Normenkontrollrisiko, wenn die Belastungen einseitig in die Zukunft verschoben werden.

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